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Was ist neu in der GOÄ? Erste Einblicke in die überarbeiteten Inhalte

  • Neue GOÄ

Die neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird viele vertraute Konzepte neu strukturieren und gleichzeitig Raum für moderne Versorgungsrealitäten schaffen. Während der finale Wortlaut der neuen Regelungen noch in der politischen Prüfung liegt, zeichnen sich bereits jetzt klare inhaltliche Richtungen ab. Mit diesem Beitrag möchten wir Ihnen eine erste Orientierung geben – ohne Anspruch auf Vollständigkeit, aber mit dem klaren Ziel, die wichtigsten Entwicklungen frühzeitig verständlich zu machen.

Erste Themen im Überblick.

Ein zentrales Anliegen der neuen GOÄ ist es, die medizinische Realität moderner Arztpraxen besser abzubilden – fachlich, technisch und dokumentarisch. Schon heute lassen sich aus den bekannten Verlautbarungen folgende Entwicklungen ableiten:

  1. Früherkennung und Vorsorge systematisch aufgewertet. Leistungen zur Prävention und Früherkennung sollen in der neuen GOÄ stärker strukturiert und differenziert abgebildet werden. Dies betrifft sowohl kinderärztliche Vorsorgeuntersuchungen als auch präventive Check-ups im Erwachsenenalter.
  2. Neue Systematik für Wegegeld und Reiseentschädigung. Die bisher teils uneinheitliche und schwer prüfbare Handhabung von Wegegeld und Fahrtkosten wird überarbeitet. Es zeichnet sich eine strukturiertere Erfassung ab – dies erleichtert perspektivisch die Abbildung im Regelwerk sowie die maschinelle Prüfung.
  3. Sachkosten und Materialien werden transparenter. Hilfsmittel, Verbrauchsmaterialien und andere Sachkosten werden mit klareren Zuschreibungen versehen. Ziel ist eine transparentere Trennung von ärztlicher Leistung und eingesetzten Mitteln, was sowohl die Abrechnung als auch die Prüfung nachvollziehbarer machen soll. Spannend wird hierbei auch eine mögliche Abbildung von PZN auf einer Arztrechnung.
  4. Leistungen auf Verlangen werden klarer erfasst. Die sogenannte „Verlangensleistung“ (etwa Atteste oder Wunschleistungen) wird mit neuen Kriterien und Kennzeichnungen versehen, um Missverständnisse und Fehlklassifikationen zu vermeiden.
  5. Einbindung digitaler Leistungen. Digitale Gesundheitsanwendungen, Videosprechstunden oder ePA-bezogene Leistungen werden erstmals systematisch berücksichtigt – ein wichtiger Schritt zur Abbildung einer modernen ärztlichen Versorgung.
  6. Strukturreform der bisherigen Bewertungssystematik. Die Art und Weise, wie Leistungen bewertet und differenziert werden, wird überarbeitet. Dies betrifft beispielsweise die Anwendung bisheriger Steigerungssystematiken oder Analogbewertungen – künftig soll eine stärker leistungsbezogene, nachvollziehbare Zuordnung erfolgen.

Ein lebendes System – und wir bleiben dran.

Diese Liste ist bewusst nur ein erster Einblick in das, was kommt. Die finale GOÄ wird eine Vielzahl weiterer Änderungen mit sich bringen – sowohl im Detail einzelner Leistungen als auch in übergreifenden Strukturen. Was sich heute abzeichnet, kann sich im politischen Verfahren noch verändern. Und was heute noch nicht sichtbar ist, kann morgen entscheidend werden.

Deshalb haben wir bei ZABAS® eine klare Verantwortung: Wir beobachten, analysieren und informieren – regelmäßig und fundiert. Unsere GOÄ-News auf der Homepage werden stetig erweitert, aktualisiert und mit praktischen Hinweisen ergänzt.

Wir begleiten Sie nicht nur mit einem Regelwerk, sondern mit einem tiefgreifenden Verständnis für die fachlichen Hintergründe, die betroffenen Prozesse und die konkreten Anforderungen Ihrer Sachbearbeitung.

Bleiben Sie informiert.

Ob Früherkennung, Digitalleistung oder Dokumentstruktur – mit ZABAS® erhalten Sie nicht nur ein leistungsstarkes Prüfsystem, sondern einen Partner, der den Wandel der GOÄ mitdenkt und aktiv gestaltet. Unsere GOÄ-User Group wird diese Themen regelmäßig vertiefen. Tragen Sie sich gerne bereits jetzt bei uns ein – wir informieren Sie, sobald die erste Sitzung geplant ist.

Denn eines ist sicher: Die neue GOÄ verändert vieles. Mit ZABAS® wird es für Sie einfacher.

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